Mit Agenturverträgen von ccvision sind Sie stets auf der sicheren Seite

Sie möchten die Zusammenarbeit mit einem Fotostudio oder einer Marketing-Agentur vertraglich regeln ohne einen Juristen zu Rate zu ziehen? Kein Problem, es gibt auch für diesen Bereich spezielle Vertragsformulare. Diese können Sie dann Ihrem individuellen Bedarf anpassen. Doch sei vorweg gesagt, dass auch das beste Vertragswerk nicht völlig vor unangenehmen Erfahrungen im Geschäftsleben schützen kann. Gerade im Marketingbereich geht es dabei nicht nur um hohe Beträge für erbrachte Leistungen, sondern auch um Urheber- und Nutzungsrechte. Ebenso wichtig ist eine klare Regelung für den korrekten Umgang mit internen Firmendaten. Diese Dinge sollte man nie leichtfertig in gutem Glauben regeln. Dennoch ist Vertrauen natürlich stets die beste Basis für eine gelungene und erfolgreiche Zusammenarbeit. Informieren Sie sich vorab ausführlich über die Werbeagentur, den Fotografen oder die Druckerei Ihrer Wahl. Lassen Sie sich einige Arbeiten zeigen. Seriöse Anbieter haben nichts zu verbergen, sondern präsentieren gerne und mit einem gewissen Stolz die bereits für andere Kunden realisierten Aufträge.

Bestehen Sie in jedem Fall auf Erteilung eines Kostenvoranschlags und klären Sie vorab die Zahlungsmodalitäten. Stellen Sie sicher, dass alle Rechte an den für Sie exklusiv angefertigten Briefköpfen, Firmenlogos, Bildern etc. auch tatsächlich an Sie übertragen werden. So können Sie nach dem etwaigen Ende der Geschäftsbeziehung problemlos damit weiterarbeiten Zwar werden all‘ diese Dinge oft schon im Angebot aufgeführt oder spätestens bei der Auftragserteilung geklärt. Doch leider nützen mündliche Absprachen im Streitfall meist wenig. Legen Sie diese Punkte unbedingt schriftlich fest. Am besten verwenden Sie einen Vertrag, der von Profis erstellt wurde, die ganz genau wissen worauf es ankommt. Unter ccvision Agenturvertrag werden Sie fündig. Dort bietet die Freiburger creativ collection Verlag GmbH verschiedene Online-Dienste an. Dieser Service umfasst auch die folgenden Musterverträge:

  • Agenturverträge zwischen Werbeagentur und Auftraggeber
  • Vertrag mit Fotografen, Illustratoren oder Grafikern
  • Vertag mit Werbe- oder Fotomodellen
  • Vertrag mit einer Druckerei
  • Vertrag über die Nutzung eines Werbekonzepts

Keiner der Musterverträge ist ein starres Regelwerk. Änderungen können im Handumdrehen erfolgen durch einfaches Hinzufügen oder Streichen von Textpassagen. Als hilfreiche Ergänzung empfiehlt sich die Vorlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit von Werbeagenturen und Auftraggebern“. Wem diese zu umfangreich ist, der kann einzelne Paragraphen entnehmen und sie in den Agenturvertrag einfügen. In der Rubrik „Etat-Kalkulator“ können die sechs Vertragswerke als pdf-Dokument zum Downloaden bestellt werden.

One Response to “Mit Agenturverträgen von ccvision sind Sie stets auf der sicheren Seite”

  1. EuropaDruck Says:

    Ein aufschlussreicher Artikel, dessen Kernaussage man nur beipflichten kann: “Ein Stück Papier (Vertrag) erspart einem oft im Nachhinein manch leidige Diskussion”. Ein Vertrags- und Regelwerk ist auch nicht zwingend ein Ausdruck von Misstrauen, sondern fixiert nur lediglich Sachverhalte, denen letztendlich ja alle freiwillig zugestimmt haben. Aus der Perspektive der Druckereien, wäre es ganz sicherlich eine sehr positive vertragliche Vereinbarung, wenn man grundsätzlich eine Vorkasseregelung (z.B. 25% vom Auftragswert) immer und grundsätzlich für erteilte Druckaufträge vereinbaren könnte. Warum soll das Risiko immer einseitig, zum Nachteil der Druckereien, auf deren Seite liegen? Wer wirklich redliche Absichten bei der Auftragserteilung hat, sollte damit kein Problem haben. Die Online-Druckereien sind da sehr konsequent und geben genug gute Beispiele.

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