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Archiv der Kategorie Marketing / Werbung

Coole Idee für Partnersuchportal neu.de

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Via

Agentur: Heye & Partner, Munich, Germany

Video Visitenkarte 2.0 - Tool zur Umsatz- und Imagesteigerung

Die Möglichkeit sich persönlich und vor allem visuell darzustellen, gibt Ihnen die Video-Visitenkarte. Ein Kurzvideo im Ausmaß von 30 bis 60 Sekunden ermöglicht einen Einblick in die sich vorstellende Person/Unternehmen.

Video Visitenkarte 2.0

Die Welt verändert sich und mit Ihr auch die Medien- und Kommunikationskanäle. Was früher eine “normale” Visitenkarte und eine Website war, ist heute die Video Visitenkarte.

Im Videoformat stellt sich die Person oder Firma in 60 Sekunden vor und ermöglicht so einen persönlichen und professionellen Einblick.
Hochwertiges und professionelles Kameraequipment und Tontechnik garantiert einwandfreie Qualität. Der Hintergrund wird individuell gestaltet und ermöglicht ein optimales Auftreten, mit welchem ein schriftliches Dokument kaum mithalten kann. Die wichtigsten Daten und Fakten werden kurz und bündig präsentiert.

Mittels “Link” auf die Plattform, auf welcher das Video veröffentlicht wurde, kann man es nun leicht weiterempfehlen.

Video Visitenkarte 2.0 ist wie ein Baukastensystem aufgebaut. Bei der Standard Version haben Sie 5 Hintergründe zur Auswahl sowie den Dreh und Schnitt dabei. Danach können Sie weitere Dienstleistungen dazu nehmen: z.B - Sprecherin/Moderatorin, - Individuellen Hintergrund, - Special Effects etc.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Sie gewinnen neue Kunden – durch moderne Unternehmensvorstellung
  • Sie verbessern Ihr Image und Ihren Expertenstatus – und erhöhen Ihre Kundenbindung
  • Sie ermöglichen Ihren bestehenden Kunden Sie einfacher (per Link) weiter zu empfehlen
  • Sie sind im Internet präsent – und werden leichter gefunden
  • Sie fallen bei Veranstaltungen auf (z. B. Messen)
  • Kunden bekommen ein Bild von Ihrem Unternehmen – und gewinnen Vertrauen

Präsentieren Sie Ihr Unternehmen mit einer Video Visitenkarte!

Bereits ab 199 EUR (Drehort FinanceCity Wien).

Anfragen und Information zu unserer Städtetour durch Österreich und Deutschland: dn[at]4.0media.at
Hier einige Beispiele für die Video Visitenkarte 2.0

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Stopache: Splitting Seven

Diese speziellen Poster wurden an Wänden an öffentlichen Orten (Cafes, Einkaufszentren usw.) in Dubai angebracht.

Anwendungsgebiete dieses Posters könnten für folgende Produkte/DL sein:

  • Kopfschmerztabletten
  • Burnout Coaching
  • Scheidungsanwälte: Ihre Frau bereitet Ihnen Kopfzerbrechen …. :D
  • Geldsorgen - Wir haben die Investmentlösung, die Ihnen keine Kopfschmerzen bereitet - Vermögensberater

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Agentur/Agency: Y&R, Dubai, UAE

Via

Mit Agenturverträgen von ccvision sind Sie stets auf der sicheren Seite

Sie möchten die Zusammenarbeit mit einem Fotostudio oder einer Marketing-Agentur vertraglich regeln ohne einen Juristen zu Rate zu ziehen? Kein Problem, es gibt auch für diesen Bereich spezielle Vertragsformulare. Diese können Sie dann Ihrem individuellen Bedarf anpassen. Doch sei vorweg gesagt, dass auch das beste Vertragswerk nicht völlig vor unangenehmen Erfahrungen im Geschäftsleben schützen kann. Gerade im Marketingbereich geht es dabei nicht nur um hohe Beträge für erbrachte Leistungen, sondern auch um Urheber- und Nutzungsrechte. Ebenso wichtig ist eine klare Regelung für den korrekten Umgang mit internen Firmendaten. Diese Dinge sollte man nie leichtfertig in gutem Glauben regeln. Dennoch ist Vertrauen natürlich stets die beste Basis für eine gelungene und erfolgreiche Zusammenarbeit. Informieren Sie sich vorab ausführlich über die Werbeagentur, den Fotografen oder die Druckerei Ihrer Wahl. Lassen Sie sich einige Arbeiten zeigen. Seriöse Anbieter haben nichts zu verbergen, sondern präsentieren gerne und mit einem gewissen Stolz die bereits für andere Kunden realisierten Aufträge.

Bestehen Sie in jedem Fall auf Erteilung eines Kostenvoranschlags und klären Sie vorab die Zahlungsmodalitäten. Stellen Sie sicher, dass alle Rechte an den für Sie exklusiv angefertigten Briefköpfen, Firmenlogos, Bildern etc. auch tatsächlich an Sie übertragen werden. So können Sie nach dem etwaigen Ende der Geschäftsbeziehung problemlos damit weiterarbeiten Zwar werden all‘ diese Dinge oft schon im Angebot aufgeführt oder spätestens bei der Auftragserteilung geklärt. Doch leider nützen mündliche Absprachen im Streitfall meist wenig. Legen Sie diese Punkte unbedingt schriftlich fest. Am besten verwenden Sie einen Vertrag, der von Profis erstellt wurde, die ganz genau wissen worauf es ankommt. Unter ccvision Agenturvertrag werden Sie fündig. Dort bietet die Freiburger creativ collection Verlag GmbH verschiedene Online-Dienste an. Dieser Service umfasst auch die folgenden Musterverträge:

  • Agenturverträge zwischen Werbeagentur und Auftraggeber
  • Vertrag mit Fotografen, Illustratoren oder Grafikern
  • Vertag mit Werbe- oder Fotomodellen
  • Vertrag mit einer Druckerei
  • Vertrag über die Nutzung eines Werbekonzepts

Keiner der Musterverträge ist ein starres Regelwerk. Änderungen können im Handumdrehen erfolgen durch einfaches Hinzufügen oder Streichen von Textpassagen. Als hilfreiche Ergänzung empfiehlt sich die Vorlage „Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Zusammenarbeit von Werbeagenturen und Auftraggebern“. Wem diese zu umfangreich ist, der kann einzelne Paragraphen entnehmen und sie in den Agenturvertrag einfügen. In der Rubrik „Etat-Kalkulator“ können die sechs Vertragswerke als pdf-Dokument zum Downloaden bestellt werden.

Etat-Kalkulator

Der Etat-Kalkulator ist eine Arbeitshilfe für die tägliche Praxis von Kreativagenturen und Werbetreibenden. Dieses Instrument gibt in praktischer Form einen Überblick über die wesentlichen Werbemittel, Werbemedien und deren Kosten. Dem Fachmann ist es auf diese Weise möglich, kurzfristig Grundsatzentscheidungen finanzieller Art über den Umfang und den Einsatz geplanter Werbemaßnahmen zu treffen und per Überschlag Etatkalkulation zu ermitteln.

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Sämtliche Preisangaben des Etat-Kalkulators im Honorar- und Dienstleistungsbereich, ebenso innerhalb der Kalkulationsscheibe, stellen Durchschnittswerte bzw. abgerundete Werte dar. Alle Angaben im Etat-Kalkulator sind völlig unverbindlich; es kommt ihnen weder Richtlinien- oder Richtpreischarakter zu. Die genannten Preise im Etat-Kalkulator sind Nettopreise, beinhalten keine Mehrwertsteuer und schließen die konkrete Planung mit vollständigen Mediaunterlagen sowie die verbindliche Kostenermittlung für eine Auftragsvergabe in keiner Weise aus. Die aufgeführten Titel der Fachzeitschriften stellen einen wesentlichen Auszug dar, entbehren aber jeder Vollständigkeit.Aufgeführt sind Auflagen, Seiten- und Millimeterpeise von Tageszeitungen, Publikumszeitschriften und Magazinen, Special-Interest- und Fachzeitschriften sowie Schaltkosten für Spots in den Werbefenstern der verschiedenen Rundfunk- und Fernsehsender, Preise für Direktmarketing-Maßnahmen wie Postwurfsendungen, Haushaltswerbung, Infopost und Streuartikel sowie Mietpreise für Firmen- und Zielgruppenadressen, wobei die Selektion nach Branchen, Beschäftigten, Betriebsgröße, Umsatzklassen, Gründungsjahr in den Grundpreisen enthalten sind. Der Etat-Kalkulator führt ebenso Preise für Promotionaktivitäten wie POS-Marketing, Street-, Gastro- und Messepromotion auf. Hier fallen unter die Grundkosten Preise für Planung, Auswahl und Stellung des Personals nach Profilvorgabe, für die Erstellung des Aktionsleitfadens sowie für den Einsatzreport und die Abrechnung.

Für Außenwerbung finden sich im Etat-Kalkulator beispielhaft verfügbare Flächen in ausgewählten Städten der einzelnen Bundesländer. Die hier angegebenen Preise sind Marktdurchschnittspreise für Großflächen, Ganzsäulen und CityLight-Poster.

Einen gesonderten Teil des Etat-Kalkulators bilden Honorare und Dienstleistungen, die entweder in Form von Stundensätzen oder Projektpauschalen angegeben sind. Zu den aufgeführten Honoraren und Dienstleistungen zählen Internetdienstleistungen, wie Webdesign, Content Management und Suchmaschinenmarketing, PR-Konzeptionen und Pressekonferenzen, Film- und Video-Dreharbeiten, Marketing-Events, Texter-, Foto- und Beraterhonorare. Auch Kosten für Online Medien und Online-Aktivitäten wie Banner-Werbung, Newsletter und E-Shops sind im Etat-Kalkulator zu finden. Etat-Kalkulator

PS: Ich habe den Etat-Kalkulator vor einigen Wochen erhalten und finde es eine tolle Arbeitshilfe, und kann es daher wirklich jedem weiter empfehlen.

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FinanzPraxis Ausgabe 2

Ich suche für die nächste FinanzPraxis Ausgabe, die kurz vor der Fußball Weltmeisterschaft erscheinen wird, noch interessante Marketingideen bzw Artikel.

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  • Jörg Laubrinus - Wer will, der macht

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PS: Ich freue mich auf Euer Feedback.

Praxis Talk Video mit Alois Gmeiner für www.finanzpraxis.com

No Budget Marketing - wie geht das?

Diese Frage beantwortet Alois Gmeiner, der Werbetherapeut, in diesen Video für das Praxismagazin “Finanz Praxis” www.finanzpraxis.com 

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